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18. September 2026

Partnerprogramm – Vertragsbedingungen für Affiliates und Handelsvertreter

der ASCEND GmbH, Wilhelm-Spaeth-Straße 2, 90461 Nürnberg (nachfolgend „Ascend“)

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
  2. Gegenstand; provisionsfähige Produkte
  3. Modell A – Affiliate
  4. Modell B – Handelsvertreter
  5. Provision
  6. Werbemittel, Markennutzung
  7. Verantwortung für Inhalte und Rechtskonformität
  8. Geheimhaltung
  9. Datenschutz
  10. Laufzeit und Kündigung
  11. Haftung von Ascend
  12. Freistellung durch den Partner
  13. Abtretung, Aufrechnung
  14. Sperrung des Partnerkontos
  15. Änderungen
  16. Schlussbestimmungen

Anlage 1: Provisionsübersicht (Rahmen) · Anlage 2: Werbemittel und zulässige Kanäle

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ascend und selbständigen Vertriebspartnern (nachfolgend „Partner“), die Produkte und Leistungen von Ascend empfehlen, bewerben oder deren Abschluss vermitteln. Sie gelten für den Online-Shop shop.ascend.de, für Dienstleistungen von Ascend (insbesondere Connectivity-, Bonding-, Hosting-, Webdesign- sowie WLAN-/VPN-Leistungen) und für SIM-Karten und Datentarife.

(2) Die Zusammenarbeit erfolgt in einem von zwei Modellen: Modell A „Affiliate“ (§ 3) – Empfehlungs- und Werbepartner ohne Vertretungsbefugnis – oder Modell B „Handelsvertreter“ (§ 4) – selbständiger Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Welches Modell gilt, legt die individuelle Partnervereinbarung fest. Ohne ausdrückliche Betrauung als Handelsvertreter gilt Modell A. Die §§ 1, 2 und 5 bis 16 gelten für beide Modelle.

(3) Partner können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, die mindestens 18 Jahre alt und nicht arbeitsrechtlich in das Unternehmen von Ascend eingegliedert sind. Der Partner ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit und seiner Arbeitszeit frei und trägt sein unternehmerisches Risiko selbst.

(4) Der Vertrag kommt zustande, indem der Partner die Aufnahme in das Partnerprogramm beantragt (Partnerformular oder Textform) und Ascend die Aufnahme in Textform bestätigt. Ascend ist nicht verpflichtet, einen Antrag anzunehmen. Mit der Bestätigung teilt Ascend das Modell, die geltende Provisionsübersicht (Anlage 1) und – soweit einschlägig – die Werbemittelspezifikation (Anlage 2) mit.

(5) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ascend stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Gegenstand; provisionsfähige Produkte

(1) Provisionsfähig sind die in der Provisionsübersicht (Anlage 1) genannten Produktgruppen: Waren des Online-Shops (Hardware, Software-Lizenzen), Dienstleistungen und wiederkehrende Services sowie SIM-Karten und Datentarife (nachfolgend zusammen „Produkte“).

(2) Ascend kann einzelne Produkte, Marken oder Produktgruppen von der Provision ausnehmen oder Provisionssätze ändern (§ 15), insbesondere wenn Herstellervorgaben, Preisbindungen oder Margen dies erfordern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des provisionspflichtigen Geschäfts gültige Provisionsübersicht.

(3) Sämtliche Verträge mit Kunden kommen ausschließlich zwischen Ascend und dem Kunden zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen von Ascend zustande. Der Partner ist nicht berechtigt, Preise, Rabatte, Zahlungs- oder Lieferbedingungen oder Produkteigenschaften zuzusagen, die von den von Ascend veröffentlichten Angaben abweichen.

(4) Das Angebot von Ascend richtet sich an Unternehmer, Behörden und sonstige Einrichtungen (B2B). Der Partner darf Verbraucher nicht gezielt ansprechen und keine an Verbraucher gerichteten Anreize (z. B. Gutscheine, Prämien, Cashback) einsetzen.

§ 3 Modell A – Affiliate

(1) Tätigkeit. Der Affiliate empfiehlt Produkte von Ascend auf seinen eigenen Internetpräsenzen, in eigenen Newslettern, Social-Media-Kanälen oder im persönlichen Kontakt (nachfolgend „Zielpräsenzen“) und leitet Interessenten über die von Ascend bereitgestellten Werbemittel (insbesondere Partnerlinks, Empfehlungscodes, Banner, Grafiken, Texte, Videos) an Ascend weiter. Der Affiliate wird nicht als Vertreter tätig; er hat keine Vollmacht, Erklärungen für Ascend abzugeben oder entgegenzunehmen.

(2) Zuordnung (Attribution). Ein Kunde wird dem Affiliate zugeordnet, wenn er (a) innerhalb von 30 Tagen nach einem Klick auf einen Partnerlink des Affiliate erstmals ein Kundenkonto anlegt oder eine Bestellung abschließt oder (b) bei der Registrierung oder Bestellung den Empfehlungscode des Affiliate angibt. Maßgeblich sind die Messsysteme von Ascend. Bei mehreren Affiliates gilt die letzte Zuordnung vor Vertragsschluss (Last Click); ein eingegebener Empfehlungscode hat Vorrang. Bestandskunden – Kunden, die in den zwölf Monaten vor der Zuordnung bereits ein Kundenkonto oder Umsätze bei Ascend hatten – werden nicht zugeordnet.

(3) Pflichten. Der Affiliate veröffentlicht die Werbemittel gemäß Anlage 2 unverändert, gut sichtbar und technisch funktionsfähig und hält sie während der Vertragslaufzeit abrufbar. Störungen der Zielpräsenzen teilt er Ascend unverzüglich mit. Er wahrt die wirtschaftlichen Interessen von Ascend und gestaltet seine Zielpräsenzen so, dass der Ruf von Ascend und seiner Produkte nicht beeinträchtigt wird.

(4) Untersagt sind insbesondere:

  • die optische, inhaltliche oder technische Veränderung der Werbemittel ohne vorherige Zustimmung von Ascend;
  • Angaben oder Zusagen zu Produkten oder zu Ascend, die von den bereitgestellten Werbemitteln oder sonst von Ascend kommunizierten Informationen abweichen;
  • Keyword-Advertising, Suchmaschinenanzeigen oder Domain-, Nutzernamen- oder Markenregistrierungen mit Kennzeichen von Ascend oder verwechslungsfähigen Begriffen (Brand Bidding);
  • das Setzen von Tracking-Kennungen ohne Nutzerhandlung (Cookie Dropping), erzwungene Klicks, Pop-under, Adware, Toolbars oder incentivierter Traffic;
  • die Veröffentlichung von Partnerlinks oder Empfehlungscodes auf Gutschein-, Cashback- oder Deal-Portalen ohne Zustimmung von Ascend;
  • Eigenbestellungen und Bestellungen verbundener Unternehmen über eigene Partnerlinks oder Empfehlungscodes;
  • Werbung per E-Mail, Messenger oder Telefon ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger;
  • öffentliche Erklärungen, insbesondere Presseerklärungen, über Ascend, dessen Geschäftsmodell, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige interne Informationen.

(5) Weisungen. Ascend erteilt Weisungen im Einzelfall nur, soweit dies für den Erfolg oder die Rechtmäßigkeit der Werbekooperation erforderlich ist. Im Übrigen ist der Affiliate nicht weisungsgebunden.

(6) Kein Wettbewerbsverbot. Der Affiliate darf auch Produkte anderer Anbieter bewerben. Herabsetzende Darstellungen von Ascend oder seiner Produkte sind unzulässig.

§ 4 Modell B – Handelsvertreter

(1) Betrauung. Ascend betraut den Partner als selbständigen Handelsvertreter (§ 84 Abs. 1 HGB) mit der Vermittlung von Geschäften über die in Anlage 1 genannten Produkte (Vermittlungsvertreter). Der Handelsvertreter ist nicht bevollmächtigt, Verträge im Namen von Ascend abzuschließen, Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 Abs. 3 HGB) oder Zusagen zu machen, die von den Bedingungen von Ascend abweichen. Vermittelte Geschäfte kommen erst durch Annahme durch Ascend zustande; Ascend teilt dem Handelsvertreter die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts unverzüglich mit (§ 86a Abs. 2 HGB).

(2) Kein Bezirk, keine Ausschließlichkeit. Dem Handelsvertreter wird weder ein Bezirk noch ein Kundenkreis zugewiesen; § 87 Abs. 2 HGB findet keine Anwendung. Ascend bleibt berechtigt, selbst, über den Online-Shop und über andere Vertriebspartner zu vertreiben.

(3) Haupt- oder Nebenberuf. Die Partnervereinbarung bestimmt, ob der Handelsvertreter im Hauptberuf oder im Nebenberuf (§ 92b HGB) betraut wird. Fehlt eine Bestimmung, erfolgt die Betrauung als Handelsvertreter im Nebenberuf.

(4) Pflichten des Handelsvertreters (§ 86 HGB). Der Handelsvertreter bemüht sich um die Vermittlung von Geschäften und wahrt dabei die Interessen von Ascend. Er verwendet ausschließlich die jeweils aktuellen Preislisten, Produktinformationen, Werbemittel und Vertragsbedingungen von Ascend, unterrichtet Ascend unverzüglich über jede Vermittlung und über Umstände, die für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erheblich sind (insbesondere Bonitätsrisiken, Beschwerden, Wettbewerbsangebote), und wahrt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (§ 90 HGB). Während der Vertragslaufzeit darf er ohne Zustimmung von Ascend keine Produkte vertreten oder vertreiben, die mit den in Anlage 1 genannten Produkten im Wettbewerb stehen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird nicht vereinbart.

(5) Pflichten von Ascend (§ 86a HGB). Ascend stellt dem Handelsvertreter die erforderlichen Unterlagen (Preislisten, Produktinformationen, Vertragsbedingungen, Werbemittel) zur Verfügung, erteilt die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Informationen und rechnet nach § 5 ab. Die Rechte des Handelsvertreters aus § 87c HGB (Abrechnung, Buchauszug, Auskunft) bleiben unberührt.

(6) Auftreten. Der Handelsvertreter tritt im Geschäftsverkehr als selbständiger Vermittler auf und weist auf seine Stellung hin (z. B. „unabhängiger Vertriebspartner der ASCEND GmbH“). Er unterhält die für seine Tätigkeit erforderlichen behördlichen Anmeldungen, insbesondere die Gewerbeanmeldung, selbst und ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten allein verantwortlich.

(7) Ausgleichsanspruch. Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB bleibt unberührt, soweit er nach dem Gesetz besteht.

§ 5 Provision

(1) Provisionspflichtige Geschäfte. Der Partner erhält eine Provision für Geschäfte, die Ascend mit einem dem Partner zugeordneten Kunden (§ 3 Abs. 2) oder aufgrund der Vermittlung des Handelsvertreters (§ 87 Abs. 1 HGB) abschließt, soweit die Produkte in der Provisionsübersicht (Anlage 1) als provisionsfähig ausgewiesen sind. Folgegeschäfte mit einem geworbenen Kunden sind nur innerhalb des in Anlage 1 bestimmten Provisionszeitraums provisionspflichtig; insoweit wird § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB abbedungen.

(2) Bemessungsgrundlage ist der vom Kunden tatsächlich an Ascend gezahlte Netto-Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich Versandkosten, Zahlungs- und Transaktionsgebühren, Pfand, Gutschriften, nachträglich gewährten Rabatten und Rücksendungen. Bei wiederkehrenden Leistungen (Abonnements, Datentarife) und Prepaid-Guthaben bilden die im Provisionszeitraum bezahlten Netto-Entgelte bzw. Netto-Guthabenaufladungen des Kunden die Grundlage; wird Guthaben erstattet, entfällt die Provision insoweit.

(3) Höhe. Die Provisionssätze ergeben sich aus der Provisionsübersicht (Anlage 1) in der zum Zeitpunkt des Geschäfts gültigen Fassung bzw. aus der individuellen Partnervereinbarung.

(4) Entstehung, Wegfall. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald und soweit der Kunde den Rechnungsbetrag vollständig an Ascend gezahlt hat. Ein Anspruch auf Vorschuss nach § 87a Abs. 1 Satz 2 HGB ist ausgeschlossen. Der Anspruch entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; bereits ausgezahlte Provision ist zurückzugewähren (§ 87a Abs. 2 HGB). Führt Ascend das Geschäft aus Gründen nicht aus, die Ascend nicht zu vertreten hat, entsteht kein Anspruch (§ 87a Abs. 3 HGB). Gleiches gilt bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung, Rückabwicklung, Stornierung oder Erstattung, soweit Ascend die Gegenleistung dadurch nicht behält.

(5) Keine Provision fällt an für Eigenbestellungen des Partners, Bestellungen von mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) oder seiner Mitarbeiter; für Geschäfte mit Bestandskunden (§ 3 Abs. 2), es sei denn, Ascend erkennt die Vermittlung durch den Handelsvertreter im Einzelfall in Textform an; für Geschäfte, die Ascend nachweislich unabhängig vom Partner angebahnt hat (z. B. laufende Angebote, Ausschreibungen); sowie für Produkte, die in Anlage 1 ausgeschlossen sind.

(6) Abrechnung. Ascend rechnet monatlich bis zum Ende des Folgemonats ab. Die Abrechnung weist die provisionspflichtigen Geschäfte mit Datum, Bemessungsgrundlage und Provisionssatz aus; Kundendaten werden nur im gesetzlich zulässigen und zur Nachprüfung erforderlichen Umfang mitgeteilt, in Modell A pseudonymisiert. Der Handelsvertreter kann Buchauszug und Auskunft nach § 87c Abs. 2 und 3 HGB verlangen. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben; die gesetzlichen Rechte nach § 87c HGB bleiben unberührt.

(7) Auszahlung. Die Provision wird im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 UStG) abgerechnet und innerhalb von 30 Tagen nach Abrechnung auf das vom Partner benannte Konto überwiesen. In Modell A werden Beträge unter 50 € netto auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen und spätestens bei Vertragsende ausgezahlt. Für den Handelsvertreter gilt § 87a Abs. 4 HGB.

(8) Umsatzsteuer. Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Partner teilt Ascend seinen umsatzsteuerlichen Status (Regelbesteuerung, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) mit und informiert unverzüglich über Änderungen. Liegt der Leistungsort im Ausland, wird ohne Umsatzsteuer abgerechnet (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Für die Versteuerung seiner Provisionseinnahmen ist der Partner selbst verantwortlich.

(9) Auswertungen. Ascend stellt dem Partner Auswertungen über Klicks, Zuordnungen und provisionspflichtige Geschäfte im Partnerkonto oder als monatlichen Bericht zur Verfügung.

§ 6 Werbemittel, Markennutzung

(1) Ascend stellt die Werbemittel gemäß Anlage 2 unentgeltlich bereit und räumt dem Partner für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, sie zur Bewerbung der Produkte von Ascend zu nutzen. Ascend hält die Zielseiten der Partnerlinks aktuell und abrufbar und informiert den Partner über Störungen, die länger als einen Werktag andauern.

(2) Firmenkennzeichen, Marken und Logos von Ascend dürfen ausschließlich in der bereitgestellten Form und im Rahmen dieses Vertrags verwendet werden. Die Registrierung von Domains, Nutzernamen, Marken oder Suchmaschinen-Keywords, die Kennzeichen von Ascend oder verwechslungsfähige Begriffe enthalten, ist untersagt. Marken Dritter, insbesondere von Herstellern, dürfen nur im Rahmen der von Ascend bereitgestellten Werbemittel verwendet werden.

(3) Ascend steht dafür ein, dass die bereitgestellten Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Partner von Ansprüchen Dritter frei, die auf der vertragsgemäßen Nutzung der unveränderten Werbemittel beruhen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.

(4) Ascend misst Klicks, Zuordnungen und Geschäftsabschlüsse mit geeigneten technischen Mitteln und hält dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 25 TDDDG und die DSGVO, im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ein.

§ 7 Verantwortung für Inhalte und Rechtskonformität

(1) Der Partner ist allein dafür verantwortlich, dass seine Zielpräsenzen und seine Vertriebstätigkeit dem geltenden Recht entsprechen, insbesondere dem Wettbewerbs-, Medien-, Digitale-Dienste-, Datenschutz-, Jugendschutz- und Kennzeichenrecht. Er hält eine Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG, § 18 MStV) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.

(2) Werbliche Inhalte kennzeichnet der Partner deutlich als solche (z. B. „Anzeige“ oder „Werbung“; § 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG, § 22 MStV, § 5a Abs. 4 UWG) und trennt sie durch optische oder akustische Mittel erkennbar von redaktionellen Inhalten. Partnerlinks und Empfehlungscodes werden so gekennzeichnet, dass Nutzer die Provisionsbeteiligung erkennen können.

(3) Untersagt sind unverlangte Werbung (Spam), unzutreffende Warnungen vor Viren oder Fehlfunktionen, Aufforderungen zur Teilnahme an Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Pyramidenspielen oder vergleichbaren Aktionen; Inhalte, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere strafbare, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder pornografische Inhalte; sowie Techniken zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung von Nutzern.

(4) Der Partner verwendet nur Fotos, Grafiken, Videos und Texte, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Für die von Ascend bereitgestellten Werbemittel gilt § 6 Abs. 3.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Der Partner behandelt alle nicht öffentlichen Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält – insbesondere Provisionssätze, Einkaufs- und Herstellerkonditionen, Kundendaten, Produkt- und Geschäftsplanungen sowie Zugangsdaten – vertraulich, nutzt sie ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags und gibt sie nicht an Dritte weiter oder über das Internet oder soziale Medien bekannt. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort. § 90 HGB bleibt unberührt.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder dem Partner nachweislich ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht von Dritten bekannt geworden sind, sowie Offenlegungen, zu denen der Partner gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Ascend verarbeitet personenbezogene Daten des Partners (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung, Steuerdaten, Nutzungsdaten des Partnerkontos) zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Weitere Informationen, auch zu den Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung von Ascend unter https://www.ascend.de/legal/datenschutz/.

(2) Der Partner erhält keine personenbezogenen Kundendaten, soweit sie nicht zur Nachprüfung der Abrechnung oder – in Modell B – zur Vermittlung erforderlich sind. Daten von Interessenten, die der Handelsvertreter selbst erhebt, verarbeitet er als eigener Verantwortlicher im Einklang mit der DSGVO und übermittelt sie nur mit Rechtsgrundlage an Ascend. Der Partner darf Empfehlungscodes und Partnerlinks nicht ohne Einwilligung mit Kontaktdaten Dritter verknüpfen oder an Dritte adressiert versenden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung durch Ascend und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) In Modell A kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) In Modell B gelten die Kündigungsfristen des § 89 HGB; für Handelsvertreter im Nebenberuf gilt § 92b Abs. 1 HGB (ein Monat zum Schluss eines Kalendermonats).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 89a HGB, § 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ascend insbesondere vor, wenn der Partner gegen § 2 Abs. 3 oder 4, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 2, § 7 oder § 8 verstößt, unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder seinem umsatzsteuerlichen Status macht, Provisionen durch Manipulation der Zuordnung zu erlangen versucht oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

(6) Mit Vertragsende entfernt der Partner sämtliche Werbemittel, Partnerlinks und Hinweise auf die Partnerschaft und löscht überlassene Materialien und vertrauliche Informationen. Provisionsansprüche für vor Vertragsende zugeordnete oder vermittelte Geschäfte bleiben nach Maßgabe von § 5 und Anlage 1 bestehen; für den Handelsvertreter gilt ergänzend § 87 Abs. 3 HGB.

§ 11 Haftung von Ascend

(1) Ascend haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ascend, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Ascend haftet nicht für die vom Partner veröffentlichten Inhalte und nicht für Ausfälle oder Fehlmessungen der Tracking-Systeme, die auf Einstellungen oder Geräten der Nutzer (z. B. Cookie-Ablehnung, Werbeblocker) beruhen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ascend.

§ 12 Freistellung durch den Partner

Der Partner stellt Ascend von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Partner zu verantwortenden Inhalte, seiner Vertriebstätigkeit oder eines Verstoßes gegen §§ 2, 3, 4, 6 Abs. 2 oder 7 gegen Ascend erhoben werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. § 6 Abs. 3 bleibt unberührt. Der Partner unterstützt Ascend bei der Abwehr solcher Ansprüche.

§ 13 Abtretung, Aufrechnung

(1) Der Partner ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Ascend ohne dessen Zustimmung in Textform an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Partners oder die Zurückbehaltung von Leistungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 14 Sperrung des Partnerkontos

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht, kann Ascend Partnerlinks, Empfehlungscodes und das Partnerkonto vorläufig sperren und die Auszahlung von Provisionen bis zur Klärung zurückhalten. Ascend informiert den Partner unverzüglich unter Angabe der Gründe und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird die Sperre aufgehoben und die zurückgehaltene Provision ausgezahlt.

§ 15 Änderungen

(1) Ascend kann die Provisionsübersicht (Anlage 1) und die Werbemittelspezifikation (Anlage 2) mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt. Verschlechtert eine Änderung die Provisionsbedingungen, kann der Partner den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; Ascend weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

(2) Änderungen dieser Bedingungen im Übrigen bietet Ascend dem Partner mit einer Frist von sechs Wochen in Textform an. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen, sofern Ascend in der Ankündigung auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Partner, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von Ascend in Nürnberg.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Partner seinen Sitz im Ausland hat.

(3) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg. Ascend bleibt berechtigt, den Partner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.

Anlage 1 – Provisionsübersicht (Rahmen)

Die verbindlichen Provisionssätze werden dem Partner mit der Bestätigung nach § 1 Abs. 4 in Textform mitgeteilt (individuelle Partnervereinbarung). Die nachstehende Übersicht legt den Rahmen sowie Bemessungsgrundlage und Provisionszeitraum je Produktgruppe fest.

ProduktgruppeBemessungsgrundlageProvisionszeitraumProvisionssatz
SIM-Karten und Datentarife (Prepaid-Guthaben, Datenpakete, Pay-as-you-go)vom Kunden bezahlte Netto-Guthabenaufladungen bzw. Netto-Tarifentgeltedie ersten 12 Monate ab Zuordnung bzw. Vermittlung des Kunden5 % bis 10 % gemäß Partnervereinbarung
Connectivity- und Bonding-Services mit wiederkehrender Vergütung (z. B. Satelliten-Datentarife, Bonding-Hub, SpeedFusion-/VPN-Dienste)bezahlte Netto-Monatsentgelte ohne Einrichtungsgebühren und Hardwaredie ersten 12 Monate ab Zuordnung bzw. Vermittlung des Kunden5 % bis 10 % gemäß Partnervereinbarung
Waren des Online-Shops (Hardware, Software-Lizenzen)Netto-Warenwert der ersten Bestellung des Kunden ohne Versandeinmalig (erste Bestellung)gemäß Partnervereinbarung; herstellerabhängig, einzelne Marken können ausgeschlossen sein
Dienstleistungen (Hosting, Webdesign, WLAN-/VPN-Projekte, Beratung)Netto-Auftragswert bzw. bezahlte Netto-Monatsentgelteeinmalig bzw. die ersten 12 Monategemäß Partnervereinbarung

Nicht provisionsfähig sind Versandkosten, Umsatzsteuer, Zahlungs- und Transaktionsgebühren, Pfand, Gutschriften und Erstattungen, Eigenbestellungen des Partners und Bestellungen verbundener Unternehmen, Geschäfte mit Bestandskunden (§ 3 Abs. 2) sowie Produkte, die Ascend in der Partnervereinbarung oder nach § 15 ausgenommen hat.

Anlage 2 – Werbemittel und zulässige Kanäle

Werbemittel. Ascend stellt im Partnerkonto oder in Textform bereit: personalisierte Partnerlinks auf Startseite, Kategorien, Produkt- und Angebotsseiten von shop.ascend.de und www.ascend.de; einen Empfehlungscode; Banner und Grafiken in den bereitgestellten Formaten; Text- und Videobausteine; das Ascend-Logo in der bereitgestellten Form. Preisangaben in Werbemitteln des Partners sind nur zulässig, wenn sie den aktuellen Angaben von Ascend entsprechen und als Nettopreise „zzgl. USt.“ gekennzeichnet sind.

Zulässige Kanäle: eigene Websites, Blogs und Fachportale des Partners; eigene Newsletter an Empfänger, die in den Empfang eingewilligt haben; eigene Social-Media-Profile und -Beiträge; Vorträge, Messen und persönliche Empfehlungen; für Handelsvertreter zusätzlich die direkte Kundenansprache im Rahmen von § 4.

Unzulässige Kanäle und Methoden: Suchmaschinenanzeigen auf Marken oder Kennzeichen von Ascend oder verwechslungsfähige Begriffe; Gutschein-, Cashback- und Deal-Portale ohne Zustimmung; incentivierter Traffic, Klick-Netzwerke, Pop-under, Adware, Toolbars, Browser-Erweiterungen; unverlangte E-Mails, Messenger- oder Telefonwerbung; Platzierung neben rechtswidrigen, jugendgefährdenden oder herabsetzenden Inhalten; Veränderung oder Verkürzung der Partnerlinks, die das Tracking beeinträchtigt.

Stand: 17.09.2026