18. September 2026
Haftungs- und Nutzungsbedingungen für SIM-Karten und Datentarife
der ASCEND GmbH, Wilhelm-Spaeth-Straße 2, 90461 Nürnberg (nachfolgend „Ascend“)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ascend (AGB) für alle SIM-Karten und eSIM-Profile (zusammen „SIM-Karten“), die Ascend dem Kunden überlässt, sowie für die damit gebuchten mobilen Datentarife (Prepaid-Guthaben, Datenpakete, verbrauchsabhängige Tarife; zusammen „Datentarife“). Sie regeln insbesondere die Sorgfalts- und Haftungspflichten des Kunden im Umgang mit SIM-Karten sowie Guthaben, Sperrung, Laufzeit und Kündigung.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Verbraucher können SIM-Karten und Datentarife bei Ascend nicht erwerben.
1.3 Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen den AGB vor. Ergänzend gelten die Tarifbeschreibung und die Preisliste des jeweiligen Datentarifs in der bei Buchung gültigen Fassung.
2. Anbieterstellung
2.1 Ascend erbringt die Datendienste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Wiederverkäufer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste und ist bei der Bundesnetzagentur als Anbieter gemeldet (§ 5 TKG). Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Ascend.
2.2 Ascend betreibt kein eigenes Mobilfunknetz. Die Datenübertragung erfolgt über Mobilfunknetze von Partnernetzbetreibern (Multi-Operator-SIM). Die jeweils nutzbaren Netze und Länder ergeben sich aus der Tarifbeschreibung; sie können sich durch Änderungen der Netzbetreiberverträge ändern (Ziffer 12).
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Ascend überlässt dem Kunden SIM-Karten und stellt den mobilen Zugang zum Internet (Datendienst) im gebuchten Umfang zur Verfügung. Sprachtelefonie, SMS und Notrufe sind nicht Bestandteil der Leistung. Über reine Daten-SIM-Karten sind keine Notrufe (112) möglich.
3.2 Der Datendienst kann in den in der Tarifbeschreibung genannten Ländern (Tarifzone, in der Regel die Europäische Union) genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Tarifzone ist nicht geschuldet; Ascend kann sie netzseitig unterbinden.
3.3 Der Internetzugang erfolgt mit dynamisch zugewiesener IP-Adresse, in der Regel über einen Netzübergang in Deutschland. Eine feste (statische) IP-Adresse ist nicht Bestandteil der Leistung.
3.4 Die tatsächlich verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von Netzabdeckung, Netzauslastung, Standort, Endgerät und den Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers ab. Ascend schuldet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und keine bestimmte Netzabdeckung; in der Tarifbeschreibung genannte Geschwindigkeiten sind geschätzte Maximalwerte.
3.5 SIM-Karten sind für den Einsatz in Routern, Gateways und IoT-Geräten bestimmt. Für die Kompatibilität des Endgeräts (Frequenzbänder, Netztechnologie, SIM-Format, Zugangspunkt/APN) ist der Kunde verantwortlich; Ascend stellt die erforderlichen Zugangsdaten bereit.
3.6 Ascend stellt dem Kunden Informationen zu Datenverbrauch und Guthaben in einem Kundenportal oder auf Anfrage bereit. Verbrauchsdaten werden von den Netzbetreibern zeitversetzt übermittelt (in der Regel innerhalb von etwa 30 Minuten) und dienen der Orientierung; maßgeblich für die Abrechnung sind die Verbrauchsdaten der Netzbetreiber.
4. Eigentum und Überlassung der SIM-Karte
4.1 SIM-Karten bleiben Eigentum von Ascend bzw. des Netzbetreibers und werden dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen. Für eSIM-Profile gilt Entsprechendes.
4.2 Der Kunde darf die SIM-Karte nur in eigenen oder von ihm betriebenen Endgeräten und nur für eigene Zwecke einsetzen. Die Nutzung durch Mitarbeiter sowie in Fahrzeugen, Anlagen und an Standorten des Kunden ist zulässig. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf des Datendienstes und die Bereitstellung des Zugangs für die Öffentlichkeit (z. B. als öffentlicher Hotspot) bedürfen der vorherigen Zustimmung von Ascend in Textform.
4.3 Untersagt sind das Kopieren, Auslesen oder Verändern der SIM-Karte oder des eSIM-Profils (z. B. SIM-Cloning), die Umgehung von Sperren, Volumen- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie die Manipulation von Geräte- oder Netzkennungen (IMEI, IMSI).
4.4 Nach Vertragsende hat der Kunde die SIM-Karte auf Verlangen von Ascend zurückzugeben oder unbrauchbar zu machen und eSIM-Profile zu löschen.
5. Sorgfaltspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde bewahrt die SIM-Karte, die PIN und die PUK sowie die Zugangsdaten zum Kundenportal sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter. PIN und PUK dürfen nicht zusammen mit der SIM-Karte aufbewahrt oder auf dem Endgerät notiert werden. Bei Routern und IoT-Geräten sind die Standardzugangsdaten des Geräts zu ändern und Fernwartungsschnittstellen abzusichern.
5.2 Der Kunde nutzt den Datendienst nur im Einklang mit geltendem Recht und den Nutzungsregeln der Netzbetreiber. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte oder Handlungen; Angriffe auf Netze, Systeme oder Dienste Dritter (z. B. Überlastungsangriffe, unberechtigte Port-Scans, Verbreitung von Schadsoftware); unverlangte Massen-E-Mails (Spam); Manipulationen, die den Netzbetrieb stören oder andere Nutzer beeinträchtigen; sowie eine Nutzung, die die Tarifbedingungen missbräuchlich ausnutzt (Ziffer 9).
5.3 Der Kunde trifft angemessene technische Maßnahmen, um unbeabsichtigten Datenverbrauch (z. B. durch fehlkonfigurierte Geräte, automatische Updates, ungesicherte WLAN-Zugänge) zu verhindern, und kontrolliert seinen Verbrauch regelmäßig. Verbrauch, der aufgrund solcher Konfigurationen anfällt, trägt der Kunde.
5.4 Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell, damit Ascend ihn bei Störungen, Sperrungen und Sicherheitsvorfällen erreichen kann.
6. Verlust, Diebstahl und Missbrauch – Sperrung
6.1 Den Verlust oder Diebstahl einer SIM-Karte oder eines Endgeräts mit eingelegter SIM-Karte sowie jeden Verdacht auf Missbrauch (z. B. unerklärlicher Datenverbrauch, unbefugte Zugriffe auf das Kundenkonto) hat der Kunde Ascend unverzüglich anzuzeigen: per E-Mail an support@ascend.de (jederzeit) oder telefonisch unter +49 911 148875-20 (zu den Geschäftszeiten). Soweit das Kundenportal eine Selbstsperrung anbietet, kann der Kunde die SIM-Karte dort sofort selbst sperren.
6.2 Ascend sperrt die SIM-Karte unverzüglich nach Zugang der Meldung und bestätigt die Sperrung in Textform. Der Zugang der Meldung bei Ascend ist maßgeblich für den Übergang der Haftung (Ziffer 7.2). Eine Selbstsperrung im Kundenportal wird sofort wirksam.
6.3 Ascend ist berechtigt, die SIM-Karte ganz oder teilweise zu sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Verlust oder eine Gefährdung des Netzes oder der Systeme von Ascend bestehen, (b) der Kunde gegen Ziffer 4, 5 oder 9 verstößt, (c) das Guthaben erschöpft ist (Ziffer 8.4) oder (d) der Netzbetreiber die Sperrung verlangt oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies erfordert. Ascend informiert den Kunden über die Sperrung und ihre Gründe, soweit rechtlich zulässig, und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
6.4 Für eine Ersatz-SIM-Karte nach Verlust, Diebstahl oder einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung berechnet Ascend das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zuzüglich Versandkosten. Der Ersatz einer mangelhaften SIM-Karte ist kostenfrei.
7. Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde haftet für alle Entgelte und Verbräuche, die durch die Nutzung der ihm überlassenen SIM-Karte entstehen, gleichgültig, ob die Nutzung durch ihn, seine Mitarbeiter oder Dritte erfolgt, denen er die SIM-Karte oder das Endgerät überlassen hat. Dies gilt auch für Verbräuche, die durch fehlkonfigurierte oder ungesicherte Endgeräte entstehen.
7.2 Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der SIM-Karte haftet der Kunde für die durch Dritte verursachten Verbräuche und Entgelte bis zum Zugang der Meldung nach Ziffer 6.1 bei Ascend. Bei Prepaid-Tarifen ist diese Haftung auf das vorhandene Guthaben und die gebuchten Datenpakete begrenzt; ein Negativsaldo entsteht nur im Umfang von Ziffer 8.5. Nach Zugang der Meldung haftet der Kunde nicht mehr für Verbräuche Dritter, es sei denn, er hat den Missbrauch vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht (z. B. durch Weitergabe der PIN oder eine verspätete Meldung).
7.3 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten aus diesen Bedingungen, insbesondere aus den Ziffern 4, 5 und 9, ersetzt er Ascend den daraus entstehenden Schaden. Dazu gehören insbesondere Entgelte, Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen, die Netzbetreiber wegen des Nutzungsverhaltens des Kunden gegenüber Ascend geltend machen, sowie angemessene Kosten für die Bearbeitung von Missbrauchsfällen und behördlichen Anfragen, soweit der Kunde sie veranlasst hat.
7.4 Der Kunde stellt Ascend von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer rechtswidrigen Nutzung der SIM-Karte oder des Datendienstes durch den Kunden oder durch Personen, denen der Kunde die Nutzung ermöglicht hat, gegen Ascend erheben, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
7.5 Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er über den Datendienst überträgt oder abruft, sowie für die Einhaltung der für seinen Einsatzzweck geltenden Vorschriften (z. B. Datenschutz bei der Übertragung personenbezogener Daten, Funk- und Produktsicherheitsvorschriften der Endgeräte).
8. Prepaid-Guthaben, Datenpakete und Abrechnung
8.1 Datentarife werden im Voraus bezahlt (Prepaid). Der Kunde lädt Guthaben auf sein Kundenkonto auf; aus dem Guthaben werden die Entgelte für Datenpakete, verbrauchsabhängige Datenentgelte und sonstige in der Preisliste ausgewiesene Entgelte beglichen. Das Guthaben ist dem Kundenkonto zugeordnet und bleibt bei Verlust oder Austausch der SIM-Karte erhalten.
8.2 Datenpakete (z. B. ein monatliches Datenvolumen) gelten für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchtes Paketvolumen verfällt mit Ablauf des Abrechnungsmonats und wird weder übertragen noch erstattet. Ein Datenpaket verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn zum Verlängerungszeitpunkt ausreichend Guthaben vorhanden ist und der Kunde es nicht zum Monatsende abbestellt hat; reicht das Guthaben nicht aus, endet das Paket mit Ablauf des Monats.
8.3 Verbrauch über das Paketvolumen hinaus (Mehrverbrauch) und verbrauchsabhängige Tarife werden zu den in der Preisliste ausgewiesenen Entgelten je Gigabyte aus dem Guthaben abgerechnet. Mehrverbrauch ist nur möglich, soweit Guthaben vorhanden ist.
8.4 Ist das Guthaben erschöpft, wird die Datenverbindung gesperrt, bis der Kunde Guthaben aufgeladen hat (Sperre bei 0 €). Der Kunde ist für eine rechtzeitige Aufladung verantwortlich; soweit das Kundenportal Warnschwellen anbietet, kann er sich benachrichtigen lassen.
8.5 Verbrauchsdaten werden zeitversetzt übermittelt (Ziffer 3.6). Verbräuche, die zwischen der Erschöpfung des Guthabens und dem Wirksamwerden der Sperre anfallen, können das Guthaben daher geringfügig überschreiten; der überschreitende Betrag wird mit der nächsten Aufladung verrechnet.
8.6 Guthaben wird nicht verzinst und ist nicht auf andere Kunden übertragbar. Bei Beendigung des Vertrags erstattet Ascend nicht verbrauchtes, vom Kunden eingezahltes Guthaben auf Verlangen innerhalb von 30 Tagen; Bonus-, Aktions- oder Startguthaben wird nicht erstattet.
8.7 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Über Aufladungen und Verbräuche erhält der Kunde Rechnungen bzw. Verbrauchsnachweise im Kundenportal oder in Textform.
9. Fair Use
9.1 Die Datentarife sind für die geschäftliche Nutzung durch den Kunden an seinen Standorten sowie in seinen Fahrzeugen und Anlagen bestimmt. Eine dauerhafte Nutzung in anderen Ländern der Tarifzone ist zulässig.
9.2 Ascend und die Netzbetreiber können angemessene Maßnahmen zur Verkehrssteuerung nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 ergreifen, insbesondere bei Netzüberlastung, und die Geschwindigkeit nach Verbrauch des in der Tarifbeschreibung genannten Volumens reduzieren, soweit die Tarifbeschreibung dies vorsieht.
9.3 Bei missbräuchlicher Nutzung (Ziffer 5.2) oder einem Nutzungsverhalten, das den Netzbetrieb erheblich beeinträchtigt, kann Ascend nach vorheriger Abmahnung – bei schwerwiegenden Verstößen sofort – die Verbindung drosseln oder sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag über die SIM-Karte und den Datentarif läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 56 TKG). Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nur, wenn die Tarifbeschreibung sie ausweist; sie beträgt höchstens 24 Monate, und der Vertrag ist nach ihrem Ablauf jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
10.2 Gebuchte Datenpakete enden spätestens mit dem Vertrag. Eine anteilige Erstattung von Paketentgelten erfolgt nicht, es sei denn, Ascend kündigt den Vertrag ohne wichtigen Grund vor Ablauf des bezahlten Abrechnungsmonats.
10.3 Ascend kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn die SIM-Karte über einen Zeitraum von zwölf Monaten weder Guthaben aufweist noch genutzt wurde (Inaktivität). Ascend weist den Kunden vorher in Textform darauf hin.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ascend insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 4, 5 oder 9 sowie dann vor, wenn der Netzbetreiber die Leistung für die betroffene SIM-Karte endgültig einstellt.
10.5 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Mit Vertragsende wird die SIM-Karte deaktiviert.
11. Verfügbarkeit, Störungen und Haftung von Ascend
11.1 Ascend bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Datendienstes, kann sie aber nicht garantieren. Einschränkungen können sich insbesondere aus Netzabdeckung, Wartungsarbeiten, Störungen bei den Netzbetreibern, behördlichen Maßnahmen und höherer Gewalt ergeben. Wartungsarbeiten mit voraussehbaren Unterbrechungen kündigt Ascend nach Möglichkeit vorher an.
11.2 Störungen meldet der Kunde an support@ascend.de oder telefonisch. Ascend beseitigt Störungen in ihrem Einflussbereich unverzüglich und leitet Störungen im Netz an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
11.3 Ascend haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ascend, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.5 Soweit Ascend gegenüber dem Kunden als Endnutzer für Vermögensschäden aus der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste haftet, ist die Haftung nach § 70 TKG auf 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt; beruht die Haftung gegenüber mehreren Endnutzern auf einer einheitlichen Handlung oder einem einheitlichen Schadensereignis, ist sie insgesamt auf 30 Millionen Euro begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht für Vorsatz.
11.6 Ascend haftet nicht für Nachteile aus einer Unterbrechung des Datendienstes infolge erschöpften Guthabens, einer berechtigten Sperrung, einer Nutzung außerhalb der Tarifzone oder inkompatibler oder fehlkonfigurierter Endgeräte.
11.7 Bei Datenverlust haftet Ascend im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur auf den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ascend.
12. Preise und Änderungen
12.1 Es gelten die Preise der bei Buchung gültigen Preisliste. Ascend kann Preise, Tarifzonen und Netzverfügbarkeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, insbesondere wenn sich Einkaufskonditionen der Netzbetreiber oder gesetzliche Rahmenbedingungen ändern. Für bereits bezahlte Datenpakete gelten Änderungen erst ab der nächsten Verlängerung; vorhandenes Guthaben behält seinen Nennwert.
12.2 Bei einer Änderung zum Nachteil des Kunden kann dieser den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen; Ascend weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz und Verkehrsdaten
13.1 Ascend verarbeitet Bestandsdaten des Kunden und Verkehrsdaten (z. B. Kartenkennung ICCID, Teilnehmerkennung IMSI, Zeitpunkt und Umfang der Datennutzung, genutztes Netz und Land, zugewiesene IP-Adresse) zur Erbringung, Abrechnung und Störungsbeseitigung des Datendienstes sowie zur Missbrauchsbekämpfung nach den Vorschriften des TDDDG (§§ 9 ff.) und der DSGVO. Verkehrsdaten werden gelöscht, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
13.2 Zur Leistungserbringung werden Daten an die Netzbetreiber und an den Betreiber der SIM-Management-Plattform übermittelt, teilweise in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.ascend.de/legal/datenschutz/.
13.3 Ascend wahrt das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG) und nimmt von den übertragenen Inhalten keine Kenntnis. Ascend ist gesetzlich verpflichtet, Auskunftsersuchen berechtigter Behörden nach den §§ 172 ff. TKG zu beantworten.
14. Kundenservice und Kontakt
ASCEND GmbH, Wilhelm-Spaeth-Straße 2, 90461 Nürnberg · Telefon +49 911 148875-20 · E-Mail support@ascend.de. Sperrmeldungen nach Ziffer 6.1 können jederzeit per E-Mail erfolgen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg. Ascend bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.3 Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schlichtungsverfahren nach § 68 TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen.
15.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.
Stand: 17.09.2026





